Zeitenregelung

ÖFFNUNGSZEITEN, NUTZUNGSZEITEN

Die regelmäßigen Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung werden vom Kindergarten-Bauverein-Inningen nach Anhörung der Einrichtungsleitung und des Elternbeirats festgelegt. Auch werden Kernzeiten für pädagogisches Arbeiten, in denen die Kinder in der Einrichtung anwesend sein müssen, festgelegt.

 

Mo – Do:    
6.30 - 17.30 Uhr
Fr:        
6.30 - 17.00 Uhr

 

Der Kindergarten-Bauverein-Inningen ist berechtigt, die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung insbesondere aus betrieblichen oder personellen Gründen, auch während des laufenden Betreuungsjahres zu ändern. Änderungen während des laufenden Betreuungsjahres werden den Eltern rechtzeitig mindestens einen Monat voraus, schriftlich bekannt gegeben.

Die Eltern sind berpflichtet, die Kernzeiten einzuhalten. Die Kinder sollen bis spätestens 8:30 Uhr in die Kindertageseinrichtung gebracht werden. Im Interesse des Kindes und der pädagogischen Zielsetzung soll die Kindertageseinrichtung regelmäßig besucht werden.

 

SCHLIESSZEITEN, FERIENORDNUNG

Die Tage, an denen die Kindertageseinrichtung geschlossen ist (Schließzeiten) werden vom Kindergarten-Bauverein-Inningen festgelegt und den Eltern zu Beginn eines jeden Betreuungsjahres schriftlich oder durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben. Schließzeiten sind insbesondere möglich in Ferienzeiten.

Die Kindertageseinrichtung ist in der Regel zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Muss der Kindergarten-Bauverein-Inningendie Kindertageseinrichtung aus dringenden betrieblichen Gründen vorübergehend schließen, werden die Eltern unverzüglich informiert. Dringende Gründe sind z.B. die Anordnung durch das Gesundheitsamt bei ansteckenden Krankheiten oder wenn ein ordnungsgemäßer Betrieb durch Krankheit oder Ausfall der Mitarbeiter/innen nicht gesichert werden kann.

Ist die Kindertageseinrichtung aus einem der oben gennanten Gründe geschlossen, haben die Eltern keinen Anspruch auf Öffnung und können wegen der Schließung keinen Schadensersatz fordern.